Informationen

Voraussetzungen

Eine wesentliche Voraussetzung zur Zusammenarbeit ist die Bereitschaft von Dir oder Deinem Kind. Nur, wenn Du die Veränderung selbst willst oder Dein Kind die Veränderung selbst will, ist sie auch möglich.

Ablauf

E-Mail-Austausch:
Du erhältst nach der Terminvereinbarung eine E-Mail, in der Du alle nötigen Informationen und einen Anamnesebogen erhältst. Hier kannst Du alle für die Sitzung wichtigen Informationen über Dich und Dein Anliegen dokumentieren. Das gibt uns die Möglichkeit, bei Deinem ersten Sitzungstermin viel Zeit zu sparen und so schnell wie möglich loszulegen.

Vorgespräch:
Im Vorgespräch in der Praxis lerne ich Dich und Dein Kind persönlich kennen. Ich erkläre nochmal ganz genau, was wir tun, und beantworte offene Fragen. Handelt es sich bei dem Klienten um ein Kind, darfst Du gerne im schönen Lülsdorf spazieren gehen oder im Wartebereich Platz nehmen. Nach der Sitzung hole ich Dich rein oder rufe an und wir setzen uns zu einem ausführlichen Nachgespräch zusammen.

Sitzungsort: 
Sitzungen können in meiner Praxis, online oder als Hausbesuch stattfinden.  

Zeitrahmen:
Da ich mich an meinen Klienten und ihren Anliegen orientiere, gibt es kein „Schema F“. Ich nehme mir Zeit für Dich und Dein Kind. Rechne bei einer Erstsitzung bitte immer mit einem Zeitrahmen von zweieinhalb Stunden. Bei Folgesitzungen solltest Du ungefähr eineinhalb Stunden einkalkulieren. Bitte plane diese Zeit ein, auch wenn nicht jede Sitzung so lange dauert. So ist aber die Möglichkeit gegeben, in Ruhe zusammenzuarbeiten, ohne im Fluss unterbrechen zu müssen.

Kosten

Mir ist wichtig, dass ein Prozess so viel Zeit bekommen,  wie er braucht. Damit Du bei Deiner Sitzung oder der Sitzung deines Kindes entspannt bleiben kannst und dem Prozess eben diese Zeit geben kannst,  ist es wichtig, dass dein „inneres Taxameter“ nicht läuft. Daher gibt es Maximalpreise für eine Sitzung. Dieser Preis beinhaltet den telefonischen Erstkontakt, die Fallaufnahme, das Vorgespräch, die Sitzung und das Nachgespräch. 

Du hast die Möglichkeit, die von mir ausgestellte Heilpraktikerrechnung beim Lohnsteuerjahresausgleich als außergewöhnliche medizinische Kosten anzugeben.
 

Benötigte Anzahl an Sitzungen

Auf diese Frage gibt es keine Standardantwort, weil es auch keinen Standardpatienten gibt. Manche Themen benötigen nur eine Sitzung, andere drei oder mehr. In unserem ersten Telefonat können wir im Hinblick auf das Thema der Sitzung gerne über meine Erfahrungswerte diesbezüglich sprechen.
Klar ist: Es ist mein Ziel, dass meine Klienten schnellstmöglich ohne Belastungen und Beschwerden ihr Leben genießen können. Es ist nicht mein Ziel,  Dich oder Dein Kind über Monate oder Jahre zum Besucher meiner Praxis zu machen. 

Geschäftsbedingungen

Krankenkassenbeteiligung
Bitte beachte, dass ich KEINE Kassenleistungen anbieten möchte! Wir nutzen in meiner Praxis den Vorteil vom Selbstbestimmtsein, freier Therapiewahl und voller Flexibilität an Zeit.

Schweigepflicht
Sämtliche Sitzungsinhalte und persönliche Daten unterliegen der Schweigepflicht. Informationen an Dritte sind nur mit einer schriftlichen Aufhebung der Schweigepflicht möglich.

Haftungsausschluss
Schwere Beschwerdebilder wie z.B. Suizidalität, schwere Depression, psychotische Persönlichkeitsstörungen, Epilepsie und Herzkrankheiten behandle ich nur in Absprache mit den entsprechenden, behandelnden Fachärzten. Es wird keine Haftung oder eine Erfolgsgarantie übernommen.

Terminstornierung
Termine, welche nicht 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden mit 100€ berechnet.